Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gefahren erkennen – Gesundheit schützen

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Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften und ihre inhaltlichen Zusammenhänge
  • Sie wissen, mit wem Sie wie zusammenarbeiten müssen und können
  • Ihr Beteiligungsrechte setzen Sie zielgerichtet an den richtigen Stellen ein
  • Eigene Schutz- und Förderkonzepte können Sie entwickeln und einbringen
  • Ihren KollegInnen bringen Sie dieses wichtige Thema kompetent und interessant nahe

Themen geeignet für: BR, PR, MAV, AG (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 3 Tage)
24.-26.04.2023 | Hamburg

19.-21.06.2023 | Berlin
21.-23.08.2023 | Hamburg
09.-11.10.2023 | Berlin

  
 
Für weitere Termine und Seminarorte rufen Sie uns an unter
(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
info@mark-seminare.de

Risiken bei der Arbeit effektiv verringern

Menschen neigen dazu, Gefahren für Leib und Leben zu verdrängen. Dies gilt auch für das Arbeitsleben. Auf der anderen Seite haben nicht alle Arbeitgeber ein Interesse daran, die oft aufwändigen und teuren Maßnahmen des Arbeitsschutzes von sich aus vorbildlich umzusetzen. 

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der umfänglichsten Themenfelder für Arbeitnehmervertretungen. Die bestehenden Vorschriften und Richtlinien sind umfänglich bis unüberschaubar. Gleichzeitig wird die Arbeitnehmervertretung an beiden „Fronten“ gleichzeitig agieren müssen, um für Gefahren zu sensibilisieren und Verständnis für zu ergreifende Maßnahmen zu wecken.

Seminarinhalte

I. Rechtliche Grundlagen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk


II. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates aus BetrVG und einschlägigen Gesetzen und Verordnungen
  • Zusammenarbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Ansprechpartnern
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitschutzauschuss


III. Gefährdungsbeurteilung

  • Belastungskriterien
  • Bewertung und Einschätzung der Belastung
  • Psychische und physische Belastungen
  • Dokumentation
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats


IV. Gesundheitsschutz bei speziellen Belastungen am Arbeitsplatz

  • Manuelle Lasthandhabung
  • Lärm
  • Nachtarbeit
  • Höhe
  • Zeitdruck / Stress
  • Bildschirmarbeit

II. Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus den Gesetzen

 III. Durchsetzungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertretung und Arbeitnehmer 

V. Prävention 

  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Erkenntnisse von Arbeitswissenschaft und -medizin
  • Menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Sucht-Prävention
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement 

VI. Strategien des Betriebsrates 

  • Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs
  • Werbung und Aufklärung
  • Hinzuziehung öffentlicher Stellen
  • Mitbestimmung

VII. Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates für Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Technische Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
    • Schwarzes Brett
    • Flugblätter
    • Betriebsversammlung
    • Intranet
    • Plakate 
  • Visuelle und inhaltliche Gestaltung der Medien 

(*): Die Themen werden für PR und MAV basierend auf den für sie geltenden Vorschriften vermittelt 

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