Arbeitnehmervertretung im
Tendenz-Unternehmen

Aktuelle Rechtsprechung zur Tendenz und zu Tendenz-Unternehmen

Tendenzunternehmen unterliegen neben der normalen Arbeitsgerichtsbarkeit oft auch einer eigenen, speziell für sie geschaffenen (Schieds-)Gerichtsbarkeit. Wir schaffen einen Überblick über die die Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretungen betreffenden Entscheidungen. Wir klären den rechtlichen Rahmen und räumen mit Märchen und Mythen auf.

Geschützte Besonderheit: Möglichkeiten und Grenzen der Einflussnahme durch Arbeitnehmervertretungen

Wir werfen einen vergleichenden Blick auf die Grenzen der verschiedenen Beteiligungsrechte und erörtern Möglichkeiten, mit den Einschränkungen als Gremium kreativ und produktiv umzugehen.

Gewachsene Eigenart vs. Kulturwandel

Tendenzorganisationen zeichnen sich durch teilweise in langer Tradition gewachsenen Überzeugungen über „So läuft das nunmal bei uns“ bzw. „Das geht bei uns nicht, wir sind da anders“ aus. Dies erschwert es den Arbeitnehmervertretungen an vielen Stellen, ihren gesetzlichen Aufgaben und Aufträgen nachzukommen. 

weiter lesen

Konflikte mit dem Arbeitgeber, innerhalb des Gremiums, aber auch individuell mit den eigenen Überzeugungen sind häufig zu beobachten und können sich zu einem ernsten Hindernis für effiziente und zufriedenstellende Gremienarbeit auswachsen. Wir betrachten die verschiedenen intra- und interpersonellen Konfliktlinien und erarbeiten individuelle Klärung sowie gemeinsame Strategien für den notwendigen Perspektivwechsel bei allen Beteiligten.

Kultureinrichtungen wie Theater und Orchester sind eine eigene Welt mit gewachsenen Besonderheiten. Die Anforderungen in künstlerischer wie aber auch ökonomischer Hinsicht müssen mit den Vorschriften der Arbeitsgesetze und der Mitbestimmung in Einklang gebracht werden. Ähnliches gilt für Forschungseinrichtungen: Dort verlangen anspruchsvolle Forschungsziele gepaart mit begrenzten Ressourcen für Experimente den Mitarbeitern viel Flexibilität ab. Und in konfessionellen und karitativen Einrichtungen brauchen die Beschäftigten einen hohen Einsatz, um die ehrbaren Ziele von Beraten, Helfen oder gar Heilen erreichen zu können.

Die Arbeitswelt hat in den vergangenen Jahrzehnten eine große Vielfalt an Branchen und Formen der Beschäftigung hervorgebracht. In gleichem Maße unterscheiden sich auch die Arbeitnehmervertretungen, so dass es heute mehr denn je auf maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Arbeitnehmergruppen ankommt. Innerhalb dieser Vielfalt nehmen die Betriebsräte von Tendenzunternehmen eine besondere Stellung ein, denn die spezifischen Eigenheiten der von diesem Begriff erfassten Branchen verlangen auch nach dem Willen des Gesetzgebers eine angepasste Betrachtung, die sich bei der Ausübung der Beteiligungsrechte z. T. deutlich von „normalen“ Branchen unterscheidet.

Der speziell dafür geschaffene § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes nennt die erfassten Branchen: Bei Unternehmen und Betrieben, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder berichterstattenden und meinungsäußernden Bestimmungen dienen, wird die Tendenzeigenschaft vermutet.

MARK Modulseminare hat sich auf die Beratung und Schulung von Arbeitnehmervertretungen in Tendenzunternehmen spezialisiert. Die umfangreichen eigenen Berufserfahrungen in Theatern und Orchestern in unserem Team und mittlerweile langjährige beratende Erfahrung sind Ausgangspunkt für eine spezialisierte Schulung und Begleitung, die Betriebs- und Personalräte von namhaften Kulturinstitutionen und Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in Norddeutschland sowie von Forschungseinrichtungen insbesondere der Helmholtz-Gemeinschaft seit Jahren nutzen. Wir wissen also, worauf es bei Ihnen ankommt, um erfolgreiche BR-, PR- oder MAV-Arbeit zu leisten.

Vorteil Inhouse-Schulung:

Aufgrund der besonderen Einschränkungen innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes, der unterschiedlichen Personalvertretungsgesetze und, im konfessionellen Bereich, der Mitarbeitervertretungsregelungswerke sind spezielle Inhouse-Schulungen die beste Wahl. Ob nun für das gesamte Gremium mit oder ohne die Ersatzmitglieder, oder aber für einen Teil der Mitglieder eines Gremiums: Sie erhalten immer das auf Ihren Fall zugeschnittene Wissen und sind damit deutlich effizienter als bei einer für alle Branchen offenen Schulung.

So kommen Sie zu Ihrer individuellen Schulung:

Rufen Sie uns an unter (040) 35 00 49-70 oder senden Sie eine E-Mail an info@mark-seminare.de und vereinbaren mit uns einen Beratungstermin. Schildern Sie uns gern gleich Ihre Themen und Anliegen sowie die Art Ihrer Arbeitnehmervertretung unter Nennung Ihrer Branche und wir machen Ihnen einen Schulungsvorschlag.
ODER
Schauen Sie in eines der obenstehenden und exklusiv für Angehörige von Tendenzunternehmen vorgesehenen Seminare.