Workshop: Konstruktive Zusammenarbeit der Betriebspartner

Arbeitgeber und Betriebsrat zusammen

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Ziele des Workshops:

  • Sie haben die Basis für eine produktive Arbeitsbeziehung geschaffen
  • Sie haben die Umgangsformen geklärt und klare Vereinbarungen darüber getroffen
  • Sie kennen die wesentlichen formalen Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes an die Betriebspartner
  • Sie können sich im Anschluss den inhaltlichen Fragen zuwenden

Themen geeignet für: BR, PR, MAV, AG (*)

Inhouse-Workshop
(Individueller Workshop für Ihren Betrieb)

 
Offene-Seminare
(nur für geschlossene Gruppen geeignet)
  
 
Sie haben Fragen zum Workshop? Rufen Sie uns unter (040) 401 13 13 40 an oder schreiben Sie eine Email an
info@mark-seminare.de

Gemeinsamkeiten und Unterschiede als Chance

Die traditionelle Trennung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite führt häufig zur Austragung von Konflikten und behindert dabei die produktive inhaltliche Zusammenarbeit der Betriebspartner. Mittlerweile jedoch richten immer mehr Betriebsräte und Arbeitgeber ihr Augenmerk auf die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen. Die dafür nötige Auseinandersetzung mit der jeweils anderen Perspektive erfordert eine Verständigung über die Art des Umgangs und über die Gestaltung der Arbeitsbeziehung.

Dabei sind zwei wesentliche Ebenen zu erkennen: zum einen unterliegen die Partner unterschiedlicher formaler Anforderungen hinsichtlich ihrer Rechte, Pflichten und Aufgaben, zum anderen können die bekleideten Funktionen auch mit spezifischen Sichtweisen, Überzeugungen und Kommunikationsformen einhergehen.
Beide Ebenen haben schon entscheidenden Einfluss auf die Umgangsweise, noch bevor konkrete Inhalte bearbeitet werden können!

Die Kenntnis der wesentlichen formalen Bedingungen der jeweils anderen Funktion, wie auch die konstruktive Auseinandersetzung mit Interessen und Bedürfnissen sowie des Kommunikationsverhaltens, kann eine Klärung in Gang setzen, die als Ergebnis Wertschätzung und Respekt in einer förderlichen Umgangskultur zeigt.

Seminarinhalte

I.    Arbeitsschwerpunkte

  • Klärung der formalen Anforderungen an die Zusammenarbeit und den Umgang der Betriebspartner durch das Betriebsverfassungsgesetz; Transfer der Anforderungen in die tägliche Praxis; Vereinbarung von Regeln für die Zusammenarbeit; ggf. Vereinbarung von gemeinsamen Zielen
  • Klärung und Entwicklung tragfähiger Umgangsweisen:
    • Wahrnehmung, Verhalten und Kommunikation in Konflikten
    • Möglichkeiten konfliktarmer Kommunikation und Training derselben
    • Sichtweisen entwicklungsorientiert darstellen
    • Interessen, Anliegen und Bedürfnisse formulieren
    • Re-Fokussierung auf die Inhalte
    • Förderung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen
    • ggf. Vereinbarung von Umgangsregeln

II.    Arbeitsformen im Workshop 

  • Input
  • moderiertes Klärungsgespräch
  • Übungen in Klein- und Großgruppe
  • Stillarbeit
  • Videoanalyse 

 

Bitte beachten Sie: Dieser Vorschlag stellt ein Grundgerüst dar, welches nach noch zu erfolgenden Vorgesprächen hinsichtlich Themen und ihren Gewichtungen weiter differenziert wird. Dabei legen die Betriebspartner die Inhalte gemeinsam fest.

 

(*): Die Themen werden für PR und MAV basierend auf den für sie geltenden Vorschriften vermittelt

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