Arbeitszeiterfassung und -dokumentation

Die Umsetzung bestehender und möglicher neuer gesetzlicher Vorgaben nach der BAG-Entscheidung

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Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die wichtigsten Gesichtspunkte der europäischen und deutschen Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung.
  • Sie kennen den gesetzlichen Rahmen aus Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz.
  • Sie erfahren, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden können.
  • Sie wissen, an welchen Stellen Ihnen als Betriebsrat Beteiligungsrechte zustehen.

Themen geeignet für: BR, PR, MAV (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 

Offene-Seminare
(Seminardauer: 1 Tag)
siehe Seminare/Termine
  
 
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Ein heißes Thema sorgfältig und ruhig umsetzen

Arbeitszeit ist in vielen Betrieben und für fast alle Betriebsräte ein Dauerthema, welches vielfach heftig diskutiert wird. Da war die starke Reaktion auf zunächst die Entscheidung des europäischen Gerichtshof EuGH und die anschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG nicht wirklich verwunderlich. Fachexperten waren aber allenfalls von der Begründung des BAG überrascht – und für Betriebe mit Betriebsräten bedeutete die Entscheidung praktisch nur wenig Neues.

Gleichwohl müssen nun alle Betriebe das tun, was sie eigentlich schon immer (also zumindest seit In-Kraft-treten des Arbeitsschutzgesetzes) hätten tun müssen: Ein verlässliches und transparentes System der Arbeitszeiterfassung aufsetzen. Die vielfach bestehenden Systeme müssen nun den Vorgaben des EuGH, denen sich das BAG angeschlossen hat, angepasst werden.

Betriebsräte haben hierbei zwar laut BAG kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der (elektronischen) Form der Erfassung, jedoch besteht zumindest ein Überwachungsrecht und, wenn dann der Arbeitgeber sich entschieden hat, in welcher Form er erfassen und aufzeichnen will, ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung.

    Seminarinhalte

     

    I. Gesetzliche Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitszeitgesetz (+Referentenentwurf)
    • Betriebsverfassungsgesetz

     

    II. Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

    • EuGH
    • BAG

     

    III.     Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung

       

      IV.     Gestaltungsaspekte

      • schriftliche Erfassung
      • elektronische Erfassung
      • Datenschutz
      • Schnittstellen zu Personalinformationssystem und Personaleinsatzplanung
      • Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften zur Arbeitszeit aus Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

       

      (*): Die Themen werden für PR und MAV nach den für sie geltenden Vorschriften vermittelt.

       

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