Beteiligungsrechte im Tendenzbetrieb

Grenzen und der Umgang mit ihnen

Print Friendly, PDF & Email

Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die für Sie geltenden besonderen Grenzen Ihrer Beteiligung.
  • Sie können den bestehenden Rahmen selbstbewusst ausschöpfen.
  • Arbeitnehmerschutzrechte bringen sie wirkungsvoll zur Geltung.
  • Einschränkungsversuchen treten Sie mit guten Argumenten entgegen.

Themen geeignet für: BR, PR, MAV (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 1 Tag)
18.05.2022 Hamburg
15.06.2022 Berlin
15.07.2022 Hamburg
17.08.2022 Berlin
  
 
Für weitere Termine und Seminarorte rufen Sie uns an unter
(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
info@mark-seminare.de

Einschränkungen, die klare Linien brauchen

Tendenzunternehmen unterscheiden sich in Vielem von „normalen“ Betrieben. Die besonderen, grundgesetzlich geschützten Eigenarten dieser Unternehmen führen auch zu Einschränkungen der Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen.

Über die besonderen Grenzen bzw. die noch bestehende Reichweite der Beteiligungsrechte bestehen zum Teil lang tradierte Ansichten, die in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, aber auch mit den eigenen KollegInnen und innerhalb des Gremiums immer wieder zu Konflikten führen. Gut, wenn die Grundlagen geklärt werden. 

Seminarinhalte

I. Der Tendenzbegriff

  • Entstehungsgeschichte
  • Grundgesetzlich geschützte Freiräume
  • Grenzen der Mitbestimmungsrechte
  • Diskussion und Kritik 

II. Mitbestimmung vs. Tendenzschutz in den Bereichen:

  • Soziale Angelegenheiten
  • Betriebliche Veränderungen
  • Personelle Angelegenheiten und Einzelmaßnahmen
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten

III. Mitbestimmung im tarifgebundenen Tendenzunternehmen

  • Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
  • Abschließende Regelung und Öffnungsklausel
  • Untersuchung konkreter Regelungsgegenstände
  • Betriebsrat und Gewerkschaft
  • Rechtliche Vorgaben
  • Praktische Umsetzung

 

IV. Umgang mit tendenzbezogenen Einschränkungen

  • Alternative Regelungen auf tarif- und betriebsverfassungsrechtlicher Ebene
  • Bestimmung der tatsächlichen Einflussgrenze
  • Strategische Aufweichung tendenzbegründeter Verweigerungen
  • Langfristige Überzeugungsarbeit

(*): Die Themen werden basierend auf den für die  Gremien jeweils geltenden Vorschriften vermittelt

© mark GmbH 2020; Änderungen vorbehalten