Beteiligungsrechte im Tendenzbetrieb
Grenzen und der Umgang mit ihnen
Ziele des Seminars:
- Sie kennen die für Sie geltenden besonderen Grenzen Ihrer Beteiligung.
- Sie können den bestehenden Rahmen selbstbewusst ausschöpfen.
- Arbeitnehmerschutzrechte bringen sie wirkungsvoll zur Geltung.
- Einschränkungsversuchen treten Sie mit guten Argumenten entgegen.
Themen geeignet für: BR, PR, MAV (*)
Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)
(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
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Einschränkungen, die klare Linien brauchen
Tendenzunternehmen unterscheiden sich in Vielem von „normalen“ Betrieben. Die besonderen, grundgesetzlich geschützten Eigenarten dieser Unternehmen führen auch zu Einschränkungen der Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen.
Über die besonderen Grenzen bzw. die noch bestehende Reichweite der Beteiligungsrechte bestehen zum Teil lang tradierte Ansichten, die in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, aber auch mit den eigenen KollegInnen und innerhalb des Gremiums immer wieder zu Konflikten führen. Gut, wenn die Grundlagen geklärt werden.
Seminarinhalte
I. Der Tendenzbegriff
- Entstehungsgeschichte
- Grundgesetzlich geschützte Freiräume
- Grenzen der Mitbestimmungsrechte
- Diskussion und Kritik
II. Mitbestimmung vs. Tendenzschutz in den Bereichen:
- Soziale Angelegenheiten
- Betriebliche Veränderungen
- Personelle Angelegenheiten und Einzelmaßnahmen
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
III. Mitbestimmung im tarifgebundenen Tendenzunternehmen
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Abschließende Regelung und Öffnungsklausel
- Untersuchung konkreter Regelungsgegenstände
- Betriebsrat und Gewerkschaft
- Rechtliche Vorgaben
- Praktische Umsetzung
IV. Umgang mit tendenzbezogenen Einschränkungen
- Alternative Regelungen auf tarif- und betriebsverfassungsrechtlicher Ebene
- Bestimmung der tatsächlichen Einflussgrenze
- Strategische Aufweichung tendenzbegründeter Verweigerungen
- Langfristige Überzeugungsarbeit
(*): Die Themen werden basierend auf den für die Gremien jeweils geltenden Vorschriften vermittelt
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