Betrieb in der Krise

Die Möglichkeiten des Betriebsrats in schwierigen Zeiten

Print Friendly, PDF & Email

Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die wichtigsten Vorschriften zur Bewältigung von Krisen
  • Den bestehenden Gestaltungsrahmen nutzen Sie konsequent
  • Sie informieren Ihre KollegInnen kompetent und geben ihnen Halt
  • Sie nehmen Ihre Rechte selbstbewusst und innovativ wahr

Themen geeignet für: BR, MAV (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 3 Tage)
10.-12.05.2023 Hamburg
19.-21.06.2023 Berlin
17.-19.07.2023 Hamburg
21.-23.08.2023 Berlin
11.-13.09.2023 Hamburg
  
 
Für weitere Termine und Seminarorte rufen Sie uns an unter
(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
info@mark-seminare.de

Veränderungsarbeit, die das Gute bewahrt und das Neue wagt

Wirtschaftliche Krisen sind manchmal nur unangenehm, manchmal löschen sie auch Existenzen aus. Sie erfordern daher von allen Beteiligten Anpassungsreaktionen. Schnell wird dabei auf scheinbar altbewährte Rezepte zurückgegriffen, ohne dabei konsequent nach für alle Beteiligten tragfähigen Lösungen zu suchen.

In einer solchen Situation kommt dem Betriebsrat die wichtige Rolle zu, einen allumfassenden Lösungsfindungsprozess zu gestalten, welcher die Interessen von Unternehmen UND Arbeitnehmern zu balancieren versucht. Dazu stehen dem Betriebsrat etliche Beteiligungsrechte zu, die es strategisch geschickt einzusetzen gilt.

    Seminarinhalte

    I. Betriebsänderung

    • Früherkennung von drohenden Betriebsänderungen
    • Arten beteiligungspflichtiger Betriebsänderungen
    • Begriffsbestimmungen:

        • wesentliche Nachteile

        • erhebliche Teile der Belegschaft

        • wesentliche Betriebsteile

        • Verlegung

        • Zusammenschluss und Spaltung

        • grundlegend neue Arbeitsmethoden

    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Pflichten des Arbeitgebers
    • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
    • Auswirkungen auf das Betriebsratsamt
    • Schicksal von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
    • Sachverständige und Berater

    II. Interessenausgleich

    • Form und Inhalte des Interessenausgleichs
    • Namensliste
    • Durchsetzungsmöglichkeiten für Betriebsrat und Arbeitgeber
    • Geltendmachung von Ansprüchen und Nachteilsausgleich
    • Besonderheiten in der Insolvenz

    III. Sozialplan

    • Form und Inhalte des Sozialplans
    • Zeitpunkt der Aufstellung des Sozialplans
    • Durchsetzung des Sozialplans
    • Abfindungsformeln
    • Besonderheiten bei reinem Personalabbau
    • Besonderheiten in der Insolvenz

     

    IV. Handlungsmöglichkeiten gegen drohenden Personalabbau

    • Informations- und Antragsrecht
    • Kurzarbeit
    • Personalabbauplanung
    • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
    • Weiterbildung und Qualifizierung: Vorschlags- und Mitbestimmungsrechte

    V. Das Insolvenzverfahren

    • Verfahrensablauf
    • Rechte, Aufgaben und Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
    • Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzgerichts
    • Gläubigerversammlung und –ausschuss: Sicherung von Ansprüchen
    • Die Unternehmensführung in der Insolvenz
    • Auswirkungen auf die Arbeitnehmer
    • Die Rolle des Betriebsrats: vom Seelentröster bis zum Arbeitsplatzretter

    VI. Ausgestaltung der Verfahrensschritte: Ablauf, Taktik, Entwicklung

    • Vorschläge des BR zu Beschäftigungssicherung und Unternehmenserhalt
    • (Schein-)Verhandlungen: Rechtsfolgen
    • Interessenausgleich: Verhandlungsablauf, Tendenzschutz?, Namensliste?
    • Sozialplan: Muster-Sozialplan, Entwicklung, Verhandlung
    • Nachteilsausgleich: Fristen z. Geltendmachung; Verfahren; Information d. Betroffenen
    • Besonderheiten im Insolvenzverfahren

    VII. Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

    • Transfersozialplan
    • Fördermaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
    • Kurzarbeitergeld

    VIII. Beendigung der Arbeitsverhältnisse

    • Aufhebungsvereinbarung
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Sozialauswahl
    • Änderungskündigung
    • Sonderrechte des Insolvenzverwalters

    (*): Die Themen werden für die MAV basierend auf den für sie geltenden Vorschriften vermittelt

    © mark GmbH 2020; Änderungen vorbehalten