Betriebliche Umstrukturierungen

Betriebliche Veränderungen bis hin zu Interessenausgleich und Sozialplan effektiv mitgestalten

Print Friendly, PDF & Email

Ziele des Seminars:

  • Sie können beurteilen, wann eine beteiligungspflichtige Betriebsänderung vorliegt
  • Sie kennen Rechtsnatur und Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Sie beachten taktische Erwägungen und Stolpersteine in den Verhandlungen
  • Sie kennen die Felder für beschäftigungssichernde Maßnahmen
  • Sie informieren ihre Kollegen kompetent bei Personalabbau

Themen geeignet für: BR, PR, MAV, AG (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 4 Tage)
siehe Seminare/Termine
  
 
Für weitere Termine und Seminarorte rufen Sie uns an unter
(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
info@mark-seminare.de

Im Wandel Sicherheit geben

Betriebliche Umstrukturierungen gehören heute zum Alltag, denn die Betriebe unterliegen nicht zuletzt wegen der Globalisierung einem ständigen Veränderungsdruck. Oft wird dabei die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen. Damit die Lasten nicht allzu einseitig getragen werden müssen, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat die Instrumente Interessenausgleich und Sozialplan in Hand gegeben, um die Veränderungen sozialverträglich zu gestalten.

Aber nicht jede kleine Anpassungsmaßnahme löst auch gleich alle Rechte des Betriebsrats aus. Neben der Fähigkeit, Interessenausgleich und Sozialplan rechtlich einwandfrei gestalten und kraftvoll verhandeln zu können, muss der Betriebsrat zunächst einmal betriebliche Veränderungen dahingehend kompetent beurteilen können, ob diese seine Beteiligung überhaupt zwingend voraussetzen.

Seminarinhalte

Betriebsänderung

  • Früherkennung von drohenden Betriebsänderungen
  • Arten beteiligungspflichtiger Betriebsänderungen
  • Begriffsbestimmungen:
    • wesentliche Nachteile
    • erhebliche Teile der Belegschaft
    • wesentliche Betriebsteile
    • Verlegung
    • Zusammenschluss und Spaltung
    • grundlegend neue Arbeitsmethoden
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Pflichten des Arbeitgebers
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Auswirkungen auf das Betriebsratsamt
  • Schicksal von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • Sachverständige und Berater

Interessenausgleich

  • Form und Inhalte des Interessenausgleichs
  • Namensliste
  • Durchsetzungsmöglichkeiten für Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Geltendmachung von Ansprüchen und Nachteilsausgleich
  • Besonderheiten in der Insolvenz

Sozialplan

  • Form und Inhalte des Sozialplans
  • Zeitpunkt der Aufstellung des Sozialplans
  • Durchsetzung des Sozialplans
  • Abfindungsformeln
  • Besonderheiten bei reinem Personalabbau
  • Besonderheiten in der Insolvenz

 

Beschäftigungssicherung

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Mögliche Felder für beschäftigungssichernde Maßnahmen

 

Kündigung von Arbeitnehmern

  • allgemeiner Kündigungsschutz
  • Schicksal von Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
  • Änderungskündigung und Aufhebungsvereinbarung
  • Massenentlassungsanzeige
  • Kündigungsschutz bei Vereinbarung einer Namensliste
  • Sozialversicherungsrechtliche Pflichten des Arbeitnehmers

 

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

  • Besonderheiten bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Eckpunktepapier, Entwurf und Vereinbarungsformulierung
  • Verhandlungsvorbereitung
    • Techniken zur Optionsgenerierung und Zielentwicklung
    • Rollen und ihre Aufgaben
    • Nutzung von Raum und Stimme
    • Simulation der Verhandlungssituation durch Stellvertretertechniken
  • Verhandlungsdurchführung
    • Gesprächsführungstechniken
    • Förderung eines Kooperationsklimas
    • Manipulationstechniken und böse Rhethorik
    • Einsatz neuer Lösungs- und Entscheidungsfindungstechniken

Der Betriebsrat bei betrieblichen Umstrukturierungen

  • Betriebsrat zwischen Betriebs- und Arbeitnehmerinteressen: Klärung von Standpunkt und Rolle
  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit in besonderen Drucksituationen
  • Umgang mit betroffenen Arbeitnehmern

 

    (*): Die Themen werden für PR und MAV nach den für sie geltenden Vorschriften vermittelt
      © mark GmbH 2020; Änderungen vorbehalten