Der Betriebsübergang und seine Auswirkung auf die Betriebsratsarbeit

Sicheres und kompetentes Handeln auch in bewegten Zeiten

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Ziele des Seminars:

    • Sie können Betriebsübergang und Betriebsänderung voneinander abgrenzen
    • Sie sind mit den Vorschriften zum Betriebsübergang und betrieblichen Umstrukturierungen vertraut
    • Sie wissen, welche Beteiligungsrechte in welchem Fall ausgelöst werden
    • Sie informieren Ihre KollegInnen kompetent
    • Sie wissen, wie Sie den Übergang zukunftsorientiert mitgestalten können

 

Themen geeignet für: BR, MAV (*)

 

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 1 Tag)
siehe Seminare/Termine
  
 
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Wenn ein neuer Eigentümer kommt

Ein Betriebsübergang bedeutet wie jede Form der unternehmerischen oder betrieblichen Umstrukturierung eine erhebliche Unsicherheit sowohl für die Arbeitnehmer wie auch für den zuständigen Betriebsrat. Die Auswirkungen für den Einzelnen können gravierend sein, der Betriebsrat wird sich mit einer Fülle von Fragestellungen konfrontiert sehen: Wie sicher sind die Arbeitsplätze? Sind die Maßnahmen des Arbeitgebers ggf. interessenausgleichs- und sozialplanpflichtig? Was passiert mit dem Tarifvertrag und den Betriebsvereinbarungen? Bleibt mein Betriebsratsmandat erhalten? Wie soll man mit dem neuen Inhaber umgehen?

 Der Betriebsrat wird zu beurteilen haben, welche Formen der Umstrukturierung im Einzelfall vorliegen und welche Beteiligungsrechte dadurch ausgelöst werden, um kompetent den individuellen Bedürfnissen wie den betrieblichen Belangen gerecht werden zu können. 

Seminarinhalte

I. Abgrenzung von Betrieb und Unternehmen als Anknüpfungspunkt bei Umstrukturierungen

  • Bedeutung des Betriebsbegriffs
  • Bedeutung des Unternehmensbegriffs

II. Formen und Inhalte betrieblicher und unternehmensweiter Umstrukturierungen

  • Betriebsänderung gemäß §111 BetrVG
  • Betriebs- und Teilbetriebsübergang gemäß §613a BGB
  • Umwandlungsformen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Gesellschafterwechsel
  • Gemeinsamer Betrieb gemäß §1 BetrVG


III. Der Betriebsübergang nach §613a BGB

  • Tatbestandsvoraussetzungen und Inhalte des §613a BGB
  • Schicksal von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang
  • Veränderungssperre und Fortbestand der Arbeitsverhältnisse
  • Haftungsregelungen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
  • genereller Kündigungsschutz aufgrund des Betriebsübergangs?
  • Unterrichtung über den Betriebsübergang
  • Widerspruchsrecht und Konsequenzen

 

IV. Betriebsübergang vs. Betriebsänderung

  • Abgrenzung
  • Rechtsprechung des BAG zur Differenzierung
  • Beispielfälle: Betriebsübergang gleich  Betriebsänderung; Betriebsübergang ungleich Betriebsänderung
  • Exkurs: Interessenausgleich und Sozialplan

 

V. Die Rolle des Betriebsrats beim Betriebsübergang

  • Fortbestand des Gremiums – Abgrenzung von
    • Kontinuität des Betriebsratsmandats
    • Übergangsmandat
    • Restmandat
    • Neuwahlen
  • Folgen für das einzelne Betriebsratsmitglied
  • Kommunikation mit dem neuen Inhaber und den Mitarbeitern
  • Informations-, Unterrichtungs- und Beratungsrechte
  • Schnittstellen zum Wirtschaftsausschuss

VI. Folgen von Umstrukturierungen für die Arbeitnehmer

  • Übergang von Arbeitsverhältnissen und Widerspruchsrecht
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    • Auswahlrichtlinien gemäß §95 BetrVG
    • Betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag

  • Namensliste beim Interessenausgleich gemäß §1 KSchG
  • Nachteilsausgleich gemäß §113 BetrVG

 

VII. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung

  • Informations- und Antragsrechte gemäß §80 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Mehr- und Kurzarbeit gemäß §87 BetrVG
  • Unterrichtung, Beratung und Mitbestimmung gemäß §90 BetrVG
  • Personalplanung gemäß §92 BetrVG
  • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung gemäß §92a BetrVG
  • Weiterbildung und Qualifizierung: Vorschlags- und Mitbestimmungsrechte gemäß §§96 ff. BetrVG

VIII. Positionierung des Betriebsrats

  • Einschätzung betrieblicher Entwicklungen durch den Betriebsrat
  • Strategieentwicklung und Erarbeitung von Alternativvorschlägen
  • „In Lösung kommen“: vom Problemblick zur Lösungsentwicklung
  • Verhandlung und Beratung mit dem Arbeitgeber
  • Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen

IX. Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden des Betriebsrats

  • Techniken der Stressreduzierung
  • Trennung von Person und Problem – Person und Position
  • Arbeitsorganisation in Belastungssituationen
  • Umgang mit eigenen Ängsten und Sorgen

 

(*): Die Themen werden für die MAV basierend auf den für sie geltenden Vorschriften vermittelt

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