Einführung in den „TV-AVH“

Hamburgs Pendant zum TVöD und sein Verhältnis zur Mitbestimmung

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Ziele des Seminars:

  • Sie gewinnen einen Überblick über Struktur und Inhalte des TV-AVH.
  • Sie wissen, in welchem Bereich welche Regeln für wen anwendbar sind.
  • Sie erkennen, welche tariflichen Regelungen ihre Mitbestimmungsrechte einschränken und welche nicht.
  • Sie erfahren, welche Gestaltungsspielräume dem Betriebsrat bleiben und wie Sie diese bestmöglich nutzen können.

Themen geeignet für: BR, PR (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 

Offene-Seminare
(Seminardauer: 3 Tage)
siehe Seminare/Termine
  
 
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„Der“ Tarifvertrag für Hamburgs Unternehmen

Ein im Betrieb geltender Tarifvertrag bestimmt als Teil des höherrangigen Rechts maßgeblich die Arbeit des Betriebsrates. Das Überwachungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf sämtliche Regelungen des Tarifvertrages, während es bei seinen Mitbestimmungsrechten darauf ankommt, ob und, falls ja, welche Regelungen der Tarifvertrag für einen Bereich trifft, für den auch der Betriebsrat von Gesetzes wegen zuständig ist.

Es gilt also, nicht nur einen Überblick über den gesamten Tarifvertrag zu gewinnen, sondern auch detailliert herauszufinden, wo der Tarifvertrag wichtige Untergrenzen einzieht und ggf. noch Spielräume für den Betriebsrat lässt, wo er durch abschließende Regelungen die Möglichkeit zur Mitbestimmung nimmt und wo er eventuell gar keine einschränkenden Regelungen trifft.

    Seminarinhalte

     

    I. Tarifvertragsgesetz

    • Grundlagen des Tarifwesens
    • Verhältnis zum Betriebsverfassungsgesetz
    • Sonderfall des TV-AVH

    II.     Regelungen des TV-AVH

    • Allgemeiner Teil
      • Allgemeine Vorschriften
      • Arbeitszeit
      • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
      • Urlaub und Arbeitsbefreiung
      • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisse
      • Übergangs- und Schlussvorschriften
      • Entgeltordnung
    • Besonderer Teil: Verwaltung
      • Allgemeine Vorschriften
      • Sonderregelungen für die Beschäftigten des jeweiligen Betriebs (soweit vorgesehen)

       

      (*): Die Themen werden für den PR nach den für ihn geltenden Vorschriften vermittelt.

       

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