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Leitfaden für die Einladende Stelle

Schritt für Schritt sicher zum Betriebsrat

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Wer einen Betriebsrat in seinem Betrieb gründen will und die dafür rechtlich notwendigen Schritte geht, wird dadurch automatisch zur sogenannten „Einladenden Stelle“. Um diese zu bilden, müssen sich mindestens 3 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen einig sein, einen Betriebsrat gründen und das dafür Erforderliche tun zu wollen.

Dabei gibt es, wie bei jeder ordnungsgemäßen Wahl, etliche rechtliche Vorschriften zu beachten, um gleiche und faire Wahlen zu gewährleisten. Bitte prüfen Sie zu allererst, ob in Ihrem Betrieb bis zu 100 oder mehr als 100 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen arbeiten. Danach entscheidet sich, ob bei Ihnen im „vereinfachten zweistufigen“ oder im „normalen“ Wahlverfahren zu wählen ist. Bitte wählen Sie anschließend weiter unten den für Ihre Betriebsgröße passenden Leitfaden aus.

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Ermittlung der bei Ihnen beschäftigten wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen haben, helfen wir Ihnen gerne unter 040 – 401 13 13 40 weiter.

    Leitfaden „Einladende Stelle“

    (bis 100 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen)

    Leitfaden „Einladende Stelle“

    (ab 101 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen)