Geheimhaltungspflichten und die Haftung des Betriebsrats

Rechtssicher handeln im Betriebsrat und am Arbeitsplatz

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Ziele des Seminars:

  • Weder Gremium noch einzelnes Betriebsratsmitglied nehmen in ihrer Funktion Schaden
  • Handlungen und Aussagen tätigen Sie auf der haftungsrechtlich sicheren Seite
  • Sie können auch Ihre Kollegen über mögliche Folgen ihres Handelns aufklären
  • Sie wissen souverän mit „echten und falschen (Betriebs-)Geheimnissen“ umzugehen
  • Das Vertrauen in Ihre Informationsbehandlung wächst – und zwar sowohl untereinander in der Gremienarbeit und in der Belegschaft wie auch beim Arbeitgeber.
  • Themen geeignet für: BR, PR, MAV, AG (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 2 Tage)
siehe Seminare/Termine
  
 
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(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
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Agieren, ohne Schaden zu nehmen

Der Betriebsrat trägt nicht nur eine Verantwortung für die Arbeitnehmer und Beschäftigten im Unternehmen, sondern er muss auch Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen. Bei der Ausübung seiner Rechte, Pflichten und Aufgaben wird es dabei auch um den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen gehen. Ob der Betriebsrat Informationen über Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erhält oder solche herausgibt: Immer steht sein Handeln im Spannungsfeld zwischen notwendiger Nutzung der Informationen, dem Schutz der betreffenden Personen und berechtigter Unternehmensinteressen sowie nicht zuletzt seinem eigenen Schutz vor den Folgen unzulässigen Handelns.

Was also kann Ihnen eigentlich passieren, wenn Sie Fehler machen oder Ihre Amtspflichten verletzen? Welche Konsequenzen können auf Sie zukommen? Wofür und in welchem Umfang können Sie belangt werden? Wie kann der Betriebsrat verantwortungsbewusst mit Informationen umgehen, wenn er diese einerseits nutzen, andererseits aber keine Pflichtverletzungen begehen will?
Die genaue Kenntnis von Fallstricken und möglichen Konsequenzen kann Sie davor bewahren, dass Sie persönlich und auch Ihr Amt Schaden nehmen. Und mit dieser Sicherheit können Sie auch dort initiativ agieren wo Sie sich bisher (noch) nicht so sicher waren.

Seminarinhalte

I. Die Grundlagen betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlicher Haftung

  • Begriffsdefinitionen
  • Haftung aus Vertrag, Vertrauen und Gesetz
  • Verschuldensformen
  • Überblick gesetzlicher Regelungen und deren Zusammenspiel
  • Abgrenzung zivilrechtlicher Schadensersatz und strafbare Handlung
  • Differenzierung zwischen Betriebsrats- und Arbeitnehmerhaftung

II. Arbeitnehmerhaftung

  • Voraussetzungen der Arbeitnehmerhaftung
  • Differenzierung zwischen Personen- und Sachschäden
  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, gegenüber KollegInnen und gegenüber Dritten
  • Höchstgrenzen und Beschränkung der Haftung – Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung
  • Exkurs: Haftung des Arbeitgebers? – Versicherungspflicht und gesetzliche Unfallversicherung

III. Betriebsratshaftung

  • Rechtsstellung des Betriebsrats und des einzelnen Mitglieds
  • Interessenvertretung der KollegInnen und Fremdnützigkeit der Betriebsratsarbeit
  • Auswirkungen der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auf die Betriebsratstätigkeit
  • Amtspflichten des Betriebsrats
  • Rechtsberatung von KollegInnen und Grenzen der Betriebsratskompetenzen
  • Pflichtverletzungen – Übersicht und praktische Beispiele aus der Rechtsprechung:
    • Missbräuchliche Wahrnehmung von Beteiligungsrechten
    • Kostenverursachung ohne Beschluss oder Kostentragungserklärung
    • Unzutreffende Beratung von KollegInnen
    • Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
    • Datenweitergabe und -speicherung
    • Unterlassung von Amtspflichten
  • Haftung – Übersicht und praktische Beispiele aus der Rechtsprechung
    • Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers
    • Betriebsratsausschluss und Gremiumsauflösung
    • Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    • Schadensersatz
  • Exkurs: Rechts-, Geschäfts-, Vermögens- und Deliktsfähigkeit des Gremiums – Haftung der Gesamtheit und/oder des Einzelnen?
    • Straftatbestände und Strafrahmen
  • Vermeidung von Pflichtverletzungen

IV. Rechtsstreitigkeiten bei Haftungsfragen

  • Fristen zur Geltendmachung: Ausschluss, Verfall, Verwirkung und Verjährung
  • Verfahrensweg und gerichtliche Zuständigkeit
  • Kostentragung im Beschluss- und Urteilsverfahren

V. Die Grundlagen von Geheimhaltungspflichten und Verschwiegenheit 

  • Begriffsdefinitionen
  • Vertrag, Vertrauen und Gesetz – wo sind Geheimhaltungspflichten geregelt?
  • Überblick über Geheimhaltungspflichten
  • Zielrichtung, Adressat und Rechtsfolge von Geheimhaltungsnormen
  • Nachwirkung von Geheimhaltungspflichten   

VI. Geheimhaltungspflichten und Verschwiegenheit in der Arbeit des Betriebsrats 

  • Praxisrelevanz der unterschiedlichen Geheimhaltungspflichten in der täglichen Arbeit
    • Exkurs: Praxisfälle aus der Rechtsprechung 
  • Konsequenzen für die tägliche Betriebsratsarbeit – Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten
  • Informationsanforderung, -erhalt, -auswertung, -verwendung und -verwahrung
  • Umgang des Gremiums mit komplexen Sachverhalten –
  • Entwicklung von Abgrenzungskriterien und rechtliche Absicherung
  • Verschwiegenheit und Vertrauen als grundsätzliche Haltung – ein Kodex für das Gremium?
  • Informationsbezeichnung des Arbeitgebers als „geheimhaltungsbedürftig“ – Reichweite und Wirkung
  • Eigenes Erkennen und Bewerten als „geheimhaltungsbedürftig“
  • Informationen von und durch Arbeitnehmer(n)
  • Informationsbehandlung im Verhältnis zu Dritten: Auskunftspersonen, Sachverständige, Berater, Gewerkschaftsvertreter, Rechtsanwälte
    • Exkurs: Austausch mit betriebsfremden Gremien und die Doppelfunktion von BRM 

VII. Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten und Verschwiegenheit

  • Feststellung des Verstoßes und Rechtsfolgen
    • für das Gremium
    • für das einzelne Betriebsratsmitglied
    • für den Arbeitgeber und Dritte
  • Rechtsstreitigkeiten und Kostentragung
  • Eigenes Verhalten im Fall der Fälle

(*): Die Themen werden für PR und MAV nach den für sie geltenden Vorschriften vermittelt

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