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Leitfaden „Einladende Stelle“

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Leitfaden und Checkliste

für die zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes „Einladende Stelle“

(bis 100 wahlberechtigte ArbeitnehmerInnen im Betrieb)

  • Zur Vermeidung der Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl ist es erforderlich, absolut korrekt vorzugehen und das korrekte Vorgehen auf geeignete Weise zu dokumentieren.
  • Die Einladung zur Betriebsversammlung („Erste Wahlversammlung“) muss durch 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer erfolgen. Wahlberechtigt ist, wer Arbeitnehmer des Betriebes gem. §5 BetrVG ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat (§7 BetrVG). Laden mehr als 3 Wahlberechtigte ein, so genießen nur 3 davon den besonderen Kündigungsschutz ab Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
  • Bei angespanntem Betriebsklima sollten die Einladenden die Überlegung anstellen, ob es für sie zur Vermeidung von Schutzlücken (Einladende: Schutz bis Bekanntgabe Wahlergebnis, Wahlvorstand und Wahlbewerber: Schutz bis 6 Monate nach Bekanntgabe) ggf. angezeigt ist, sowohl für den Wahlvorstand als auch für den Betriebsrat zu kandidieren.
  • Vor der Bekanntgabe der Einladung sollten die Einladenden daher konspirativ vorgehen, da hier der Kündigungsschutz noch nicht besteht.
  • Da das vereinfachte 2-stufige Wahlverfahren eigentlich nicht „aus dem Stand“ zu bewältigende Anforderungen an die fachliche Kompetenz des Wahlvorstandes stellt, sollten bereits vor Aushang der Einladung geeignete Kandidaten für den Wahlvorstand sowie für die entsprechenden Ersatzmitglieder gefunden werden. Eine geeignete Schulungsmaßnahme sollte für die Zeit zwischen Aushang und erster Wahlversammlung gefunden sein. Nach Aushang kann versucht werden, mit dem Arbeitgeber diese Schulungsmaßnahme zu vereinbaren. Allerdings besteht hier noch kein Rechtsanspruch auf eine solche Maßnahme.
  • Der Zeitpunkt der Einladung sollte geeignet dokumentiert werden (Beginn des Kündigungsschutzes). Die Form der Einladung ist frei, es empfiehlt sich die schriftliche Einladung per Aushang mindestens mit den Angaben gem. §28 (1) WO. Hier kann die Dokumentation durch mind. zwei Einladende mit entsprechendem Protokoll und Vermerken auf den Aushängen plus ggf. Foto erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass alle Arbeitnehmer von der Einladung Kenntnis nehmen konnten. Ideale Frist zwischen Einladung und Betriebsversammlung ca. 8 bis 14 Tage. Die elektronische Verteilung kann zusätzlich erfolgen.
  • Es empfiehlt sich, vorab unter einem Vorwand die Verfügbarkeit eines für eine Betriebsversammlung geeigneten Raumes zu prüfen und diesen unter einem anderen Grund zu blocken.
  • Nach erfolgter Einladung kann mit dem Arbeitgeber über die ggf. erforderliche Ausstattung des Wahlraumes und die Schulungsveranstaltung gesprochen werden. Zeigt sich der Arbeitgeber nicht kooperativ und lässt ggf. sogar die Einladungen abhängen, so hilft ggf. ein Hinweis auf die Strafbarkeit der Wahlbehinderung nach §§ 20 und 119 BetrVG. Das Behinderungsverbot gilt gegen jedermann.
  • Es empfiehlt sich die Gewinnung und Wahl von Ersatzmitgliedern in den Erstmitgliedern entsprechender Zahl. Ersatzmitglieder sind jeweils einem Erstmitglied zuzuordnen und vertreten nur dieses. In der Praxis entstehen dadurch Probleme, so dass eine Vertretungsreihenfolge nach folgendem Muster angezeigt ist:
    • Ersatzmitglied 1 vertritt die Erstmitglieder in der Reihenfolge A, B, C
    • Ersatzmitglied 2 vertritt die Erstmitglieder in der Reihenfolge B, C, A
    • Ersatzmitglied 3 vertritt die Erstmitglieder in der Reihenfolge C, A, B

In der Wahlversammlung ist über die Zuordnung und eine solche Vertretungsreihenfolge abzustimmen.

Vorbereitung:

    • Aufforderung an den Arbeitgeber, alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung der Wählerliste gem. §28 (2) WO unverzüglich auszuhändigen.
    • Für die Wahlversammlung sind erforderlich:
      • Geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung
      • Protokoll(führerIn)
      • Ausreichend Wahlvorschläge für Erst- und Ersatzmitglieder des Wahlvorstands
      • Versammlungsleiter (ggf.; idealerweise kein Einladender und kein Kandidat)
      • Referat zu den Themen Betriebsratswahl und Betriebsrat insgesamt
      • ausreichende Kenntnis des Verfahrens für Einladende und Versammlungsleiter
      • Vereinbarung des Stand-by-Kontakts  mit einem externen Fachberater für den Zeitraum der Betriebsversammlung

Durchführung der Wahlversammlung:

    • Begrüßung durch die Einladenden; ggf. Darstellung der Beweggründe zur Betriebsratswahl
    • ggf.Wahl eines Versammlungsleiters mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen (der Versammlungsleiter sollte Autorität haben und den Einladenden bzw. der Betriebsratswahl wohlgesonnen sein)
    • Bestimmung einerProtokollführung
    • ggf. Informationen zur Wahl und zum Betriebsrat
    • Vorstellung der Wahlvorschläge (zunächst durch die Einladenden, dann ggf. durch andere Arbeitnehmer)
    • Feststellung der Wahlberechtigung der Vorgeschlagenen durch den Versammlungsleiter
    • Feststellung der Zahl der anwesenden Arbeitnehmer durch den Versammlungsleiter
    • Abstimmung über jeden einzelnen der Vorgeschlagenen nacheinander (Jeder Kandidat muss die Mehrheit der Anwesenden bekommen. Gibt es mehr Kandidaten oder sollen gleichzeitig Ersatzmitglieder gewählt werden, muss die Betriebsversammlung darüber abstimmen, wie verfahren werden soll. Beispiele:
      • Nach Reihenfolge der erhaltenen Stimmen; Losentscheid bei Stimmengleichheit; bei 3-köpfigem WVS sind die ersten 3 Gewählten Erstmitglieder, die anderen Ersatzmitglieder.
      • In einem ersten Wahlgang werden zunächst nur die Erstmitglieder gewählt. Im zweiten Wahlgang werden die Ersatzmitglieder gewählt. Achtung: Zuordnung beachten (s.o.)!
    • Wahl des Vorsitzes des Wahlvorstandes aus dem Kreis der Erstmitglieder
    • Feststellung des Wahlergebnisses und Verkündung der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes
    • Schließen der Wahlversammlung
    • Übergabe des Protokolls und aller Unterlagen an den neugewählten Wahlvorstand
    •  

      An diesem Punkt endet die „Amtszeit“ der Einladenden Stelle und die Amtszeit des Wahlvorstandes beginnt. Das Wahlverfahren liegt nun vollständig in dessen Hand, die Betriebsversammlung wird durch ihn fortgesetzt:

      Unmittelbar anschließend: Aufstellung der Wählerliste und Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens  durch den Wahlvorstand. Entgegennahme von Wahlvorschlägen, Prüfung und Bekanntgabe gültiger Wahlvorschläge.

      Damit endet die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes. Die zweite Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates findet exakt eine Woche nach der ersten Wahlversammlung statt.