Arbeitsrecht I

Die Grundzüge der wichtigsten Arbeitsgesetze

Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die wichtigsten Vorschriften aus den einschlägigen Arbeitsgesetzen
  • Die daraus resultierenden Pflichten und Aufgaben von Arbeitgeber und -nehmer sind Ihnen bekannt
  • Sie wissen, wie Sie und Ihre KollegInnen Ihre Rechte durchsetzen können
  • Sie informieren KollegInnen und Arbeitgeber fundiert über die für sie geltenden Vorschriften

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Rolle der Arbeitnehmervertretung.

Das Arbeitsrecht erfüllt viele der Beteiligungsrechte und Überwachungsaufgaben dder Arbeitnehmervertretung mit Inhalt. Es hat unmittelbare Wirkung für die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen und -bedingungen. Dadurch sind BetrVG und Arbeitsrecht aufs engste miteinander verbunden. Auf diesem Seminar erfahren Sie, welche Vorschriften aus welchen Gesetzen Ihnen in Ihrer Arbeitnehmervertretungspraxis häufig begegnen werden und wie sie die Einhaltung derselben durchsetzen können.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeitnehmervertretung ist es, über die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu wachen, auf ihre Einhaltung hinzuwirken und die Arbeitnehmer zu informieren und aufzuklären. Damit wird die Arbeitnehmervertretung auch zu einem wichtigen Partner des Arbeitgebers bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten.

    Seminarinhalt

    I. Grundlagen der wichtigsten Arbeitsgesetze und ihre Bedeutung für die
    Arbeitnehmervertretung:

    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitszeitgesetz
    • Bundesurlaubsgesetz
    • Bürgerliches Gesetzbuch (Auszüge)
    • Entgeltfortzahlungsgesetz
    • Gewerbeordnung (Auszüge)
    • Handelsgesetzbuch
    • Kündigungsschutzgesetz
    • Mutterschutzgesetz und –verordnung
    • Nachweisgesetz
    • Tarifvertragsgesetz
    • Teilzeit- und Befristungsgesetz
    • Umwandlungsgesetz

     

    II. Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus den Gesetzen

    III. Durchsetzungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertretung und Arbeitnehmer

    • Beschwerderecht
    • Zurückbehaltungsrecht
    • Schadensersatz
    • Individualklage
    • Aufsichtsbehörden
    • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren


    IV. Arbeitsgericht

    • Aufbau
    • Verfahren
    • Kosten

    Seminar-Info

    Seminardauer: 4 Tage
    (Beginn erster Tag: 10:00 Uhr; Ende letzter Tag: 16:00 Uhr)

    Für weitere Termine und Seminarorte rufen Sie uns bitte an: 040 – 401 13 13 40

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