Tarifvertrag und Mitbestimmung

Aufgaben und Grenzen für den Betriebsrat

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Ziele des Seminars:

  • Sie kennen die Bedeutung des Tarifvertrages für Ihre Praxis
  • Sie wissen, welche Bestimmungen von Entstehung bis Beendigung für den Tarifvertrag gelten
  • Sie können Ihre KollegInnen über die Auswirkungen der Bestimmungen auf ihr Arbeitsverhältnis beraten
  • Sie wissen, wie Sie die Perspektive des Betriebsrats im Tarifgeschäft wirksam einbringen
  • Sie entdecken Möglichkeiten, mit unliebsamen Regelungen clever umzugehen

Themen geeignet für: BR; PR, MAV (*)

Inhouse-Seminar
(Individuelles Seminar für Ihr Gremium)

 
Offene-Seminare
(Seminardauer: 1 Tag)
siehe Seminare/Termine
  
 
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(040) 401 13 13 40 oder schreiben Sie eine Email an
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Der Betriebsrat im Wechselspiel mit der Gewerkschaft

Ein Tarifvertrag kann dem Betriebsrat die Arbeit erheblich erleichtern – wenn er dort, wo er wenig oder gar nichts mitzubestimmen hat, wichtige Untergrenzen einzieht.
Ein Tarifvertrag kann dem Betriebsrat die Arbeit erheblich erschweren – wenn er betriebsverfassungsrechtliche Spielräume besetzt.
Fast alle Betriebsräte sehen sich mit der Macht des höherrangigen Rechts, die ein geltender Tarifvertrag ausübt, konfrontiert. Vielfach ist dabei der Tarifvertrag ein wichtiger Verbündeter wenn es um die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen geht. Diese Interessen können hier oft machtvoller vertreten werden.
Nicht immer ist jedoch das Verhältnis ungetrübt: Die einzelnen Regelungen stehen nicht immer im Einklang mit den Vorstellungen des Betriebsrates und den Interessen der Belegschaft. Hierbei sind in letzter Zeit neben den Flächentarifverträgen insbesondere die Tarifverträge von kleinen und vielfach unbekannten Gewerkschaften, welche z.T. äußerst arbeitgeberfreundliche Verträge abgeschlossen haben, ins Gerede gekommen.
Ein aktiver Betriebsrat wird also dort, wo der Tarifvertrag seine Vorstellungen unterstützt, die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft produktiv gestalten, und dort, wo der Tarifvertrag seinen Vorstellungen zuwiderläuft, seine verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten intensiv nutzen müssen.

Seminarinhalte

I. Grundlagen des Tarifvertragsrechts

  • Tarifvertragsparteien
  • Arten von Tarifverträgen
  • Geltungsbereich
  • Formale Anforderungen an die Vertragsparteien und den Vertrag
  • Regelungsinhalte und ihre Grenzen
  • Verbandsmitgliedschaft und die Folgen von Austritt und Wechsel
  • Beendigung
  • Arbeitskampf

II. Auswirkungen des Tarifvertrages

  • Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen
  • Allgemeinverbindlicher und Branchen-Tarifvertrag
  • Anlehnung an einen Tarifvertrag und Bezugnahmeklauseln
  • Günstigkeitsprinzip
  • Tarifsperre und -vorrang
  • Mitbestimmung

III. Auswirkungen von betrieblichen Veränderungen auf den Tarifvertrag

  • Betriebsspaltung
  • Betriebsübergang
  • Umwandlung

IV. Handlungsmöglichkeiten für die Betriebspartner

  • Einflussmöglichkeiten auf Tarifkommission und Gewerkschaft
  • Betriebliche Regelungsmöglichkeiten
  • Öffnungsklauseln und Vertragsänderungen
  • Tarifwidrige Regelungen und ihre Rechtsfolgen
  • Betriebsrat und Arbeitskampf

 

(*): Die Themen werden für PR und MAV basierend auf den für sie geltenden Vorschriften vermittelt.

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