Der Spaß beginnt jetzt!

Für umfassend qualifizierte Betriebsratsmitglieder – und mehr mündige Arbeitnehmer:innen

…selbstverständlich auch digital!

Ein gutes Jahr nach den turnusmäßigen Betriebsratswahlen haben viele Betriebsräte ihre Grundlagenschulungen absolviert. Sie kennen ihre Beteiligungsrechte, der Werkzeugkasten „Betriebsverfassungsgesetz“ ist gut gefüllt. Der Rahmen, in dem die darin enthaltenen Werkzeuge eingesetzt werden können, wird vorrangig von den höherangigen Normen der Rechtspyramide bestimmt.

Um überhaupt zu wissen, ob und was und wie durch den Betriebsrat aktiv im Betrieb mitgestaltet werden kann, ist es unabdingbar, dass dieser neben den ggf. anwendbaren Tarifverträgen vor allem die immer und überall geltenden Arbeitsgesetze kennt. So ist z.B. die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit ohne detaillierte Kenntnis des Arbeitszeitgesetzes und der aktuellen Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung und -dokumentation schlichtweg nicht möglich, denn die Mitbestimmung muss sich immer im gesetzlichen (oder auch tarifvertraglichen) Rahmen bewegen.

Doch das Beste ist: Während einem die Kenntnis des Betriebsverfassungsgesetzes nur im betrieblichen Rahmen und in der Tätigkeit als Betriebsrat etwas nützt, hilft einem die fundierte Kenntnis von Arbeitsgesetzen, Arbeitsschutzvorschriften, Regelungen zur Sozialversicherung und ganz simpel des Arbeitsvertragsrechts in allen (Arbeits-)Lebenslagen auch außerhalb der Betriebsratstätigkeit und der gegenwärtigen Arbeitsstelle dabei, alltägliche Rechtsfragen besser einschätzen zu können und sich seltener einen Bären aufbinden zu lassen. Davon haben dann nicht nur (ehemalige) Betriebsräte etwas, sondern auch ihre Familie, Verwandte und Freunde.

Arbeitsrecht I

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Arbeitsrecht II

Arbeitsrecht II

Arbeitszeiterfassung

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Betriebsvereinbarung von A bis Z

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Bilanz-Workshop

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Compliance im Betrieb

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Crash-Kurs BR 3 und AR 1

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Einführung in den „NV Bühne“

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Einführung in den „TV-AVH“

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